Frage zur Angabepflicht von Gegenständen im Insolvenzverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine allgemeine Frage zum Ablauf einer Verbraucherinsolvenz.
Muss man im Verfahren auch persönliche Gegenstände wie z. B. teurere Handtaschen, Schuhe oder ähnliche Gebrauchsgegenstände angeben, oder betrifft die Vermögensaufstellung nur Gegenstände mit eindeutig höherem bzw. verwertbarem Wert?



